Corona-Informationen
Liebe Besucher*innen und Nutzer*innen des KUNO,
wie bereits in den Medien veröffentlicht, sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz ab dem 3.4.2022 außer in „Hotspots“ nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen vor. Nachdem Bayern nicht von der Hotspot-Regelung Gebrauch macht, werden auch nur diese Basisschutzmaßnahmen umgesetzt. Hier im KUNO werden wir – wie in den vergangenen zwei Jahren – die staatlichen Vorgaben umsetzen, aber nicht darüber hinausgehen.
Das bedeutet für den Veranstaltungs- und Gruppenbetrieb ab 3.4.:
Wir freuen uns, dass wir unsere Räume nun wieder uneingeschränkt für alle öffnen dürfen und sind überzeugt, dass wir durch ein verantwortungsvolles Miteinander auch gut durch die nächste Zeit kommen.
wie bereits in den Medien veröffentlicht, sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz ab dem 3.4.2022 außer in „Hotspots“ nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen vor. Nachdem Bayern nicht von der Hotspot-Regelung Gebrauch macht, werden auch nur diese Basisschutzmaßnahmen umgesetzt. Hier im KUNO werden wir – wie in den vergangenen zwei Jahren – die staatlichen Vorgaben umsetzen, aber nicht darüber hinausgehen.
Das bedeutet für den Veranstaltungs- und Gruppenbetrieb ab 3.4.:
- Es gibt keine 2G/3G-Beschränkungen mehr, für den Zugang müssen wir somit keinerlei Nachweise mehr prüfen
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske entfällt
- Die Räume können ohne Kapazitätsbeschränkung genutzt werden.
- Bei Krankheitsanzeichen zuhause bleiben
- Die Maskenpflicht entfällt, das Tragen einer FFP2-Maske bleibt in Innenräumen zum Eigen- und Fremdschutz empfohlen.
Wir freuen uns, dass wir unsere Räume nun wieder uneingeschränkt für alle öffnen dürfen und sind überzeugt, dass wir durch ein verantwortungsvolles Miteinander auch gut durch die nächste Zeit kommen.